AGB

1. Grundsatz

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Aufträge, die Great People GbR als Auftragnehmer annimmt und ausführt. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge, auch dann, wenn sie nicht gesondert erwähnt werden. Mit einer Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Etwaige Einkaufsbedingungen eines Auftraggebers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Auftrag unter Bezug auf solche Einkaufsbedingungen erteilt wurde. Die Einzelheiten eines Auftrags hält Great People GbR auftragsspezifisch, im Regelfall in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben schriftlich fest. Der Auftraggeber muss diese Bestätigung prüfen. Falls er nicht sofort nach Zugang schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als genehmigt. In der Bestätigung werden individuell Art, Umfang und Einzelheiten eines jeden Auftrags festgehalten. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Regelungen eines Einzelauftrags müssen schriftlich von Great People GbR bestätigt sein. Solche Abweichungen haben nur für den jeweils spezifischen Einzelauftrag, für den sie bestätigt werden, Gültigkeit und nicht für andere Aufträge.

 

2. Präsentation

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Great People GbR mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt gegen Zahlung eines mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar genannt). Wird mit dem Auftraggeber kein individuelles Präsentationshonorar vereinbart, so gilt ein Mindest-Präsentationshonorar in Höhe von 15.000,– EUR netto. Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von Great People GbR im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei Great People GbR. Vorgestellte Arbeitsmaterialen, Dias, Filme, Dateien, Pappen, Booklets sowie alle sonstigen körperlichen Gegenstände, die während der Durchführung der Präsentation von Great People GbR erstellt werden, bleiben Eigentum von Great People GbR und können jederzeit vom Auftraggeber zurückgefordert werden. Das Präsentationshonorar ist eine Schutzgebühr und dient als Aufwandsersatz. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vom Auftraggeber ohne Zustimmung von Great People GbR ganz oder teilweise, auch in abgeänderter oder weiterentwickelter Form genutzt, so kann Great People GbR das volle Nutzungsentgelt, mindestens jedoch 100.000,00 EUR netto als Schadensersatz abrechnen. Great People GbR ist nicht verpflichtet, eine weitere Nutzung zu dulden, wenn keine Vereinbarung über die Abgeltung des Nutzungsrechts getroffen wird.

 

3. Treubindung, Produktion, Lieferung

Die Treubindung dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet Great People GbR zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Mediaeinsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen, zum Beispiel im Bereich der Werbemittelproduktion. Die Auswahl erfolgt ausschließlich unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wirtschaftlichkeit, Termintreue und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Great People GbR sichert nicht zu, innerhalb einer Branche ausschließlich für einen Auftraggeber tätig zu sein. Great People GbR kann Aufgaben nach freiem Ermessen an Dritte übertragen. Aufträge an Dritte erteilt Great People GbR in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Great People GbR ist nicht verpflichtet, offen zu legen, ob und wenn ja welche Dritte zur Auftragserfüllung eingesetzt sind. Great People GbR ist nicht verpflichtet, Fremdrechnungen, Lieferscheine und Auftragsunterlagen offen zu legen. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Produktionsaufträgen, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflagen bis zu 10 % anzuerkennen, abzunehmen und zu bezahlen. Versand und Lieferung von Unterlagen, Zwischenergebnissen, Endprodukten, auch von solchen Materialien, die der Auftraggeber zur Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt hatte, erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Eine Gewährleistung für gewünschte Eingangstermine übernimmt Great People GbR nicht.

 

4. Mitwirkung

Der Auftraggeber wirkt bei der Leistungserbringung mit. Insbesondere gewährt er den gewünschten Einblick in sein Unternehmen und stellt alle zur Auftragsausführung nötigen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung. Vorschläge des Auftraggebers, die Mitwirkung des Auftraggebers am Ideenfindungsprozess und der Auftragsausführung und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Installation, Schulung und Einweisung sind Leistungen, die nicht im Software-Lizenzpreis beinhaltet sind. Sofern Installation, Schulung, Einweisung und sonstige Beratung im Zusammenhang mit EDV-Dienstleistungen erbracht werden, hat der Auftraggeber insbesondere Räumlichkeiten, Zugang zur gesamten EDV-Anlage, Unterlagen und sachkundige Mitarbeiter in gewünschtem Umfang bereit zu halten. Stellt der Auftraggeber dies nicht in erforderlicher Weise zur Verfügung, verlängern sich Leistungsfristen und entstehen Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers (Zeit- und Sachaufwand).

 

5. Qualitätsprüfung

Der Auftraggeber hat alle Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, ggf. auf die vertragsgemäße Funktionalität hin zu testen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung als angenommen und abgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht offen erkennbar war. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge kann Great People GbR nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist vornehmen. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus gleichem Grunde fehlerbehaftet sein, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung im Einvernehmen mit Great People GbR mindern. Der Auftraggeber prüft Korrekturabzug, Andrucke, Masterbänder, Rohschnitte und Zwischenergebnisse etc. sorgfältig. Die Freigabe erfolgt im Regelfall schriftlich. Für nicht reklamierte Fehler übernimmt Great People GbR keine Haftung. Überträgt der Auftraggeber die Fertigungsfreigabe an Great People GbR, so entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche. Geringfügige Farbabweichungen, auch Farbabweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck, sowie Beschnitt- und Größenverschiebungen sind üblich und führen nicht zu einem Reklamationsanspruch. Bei farbigen Reproduktionen in allen Wiedergabeverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Reklamiert werden können nur Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauchs- und Nutzwert eines einzelnen Werbemittels oder eines Auftragsgegenstandes beeinträchtigen. Fehler, die Gebrauchs- und Nutzwert nicht beeinträchtigen, können nicht reklamiert werden. Zu Testzwecken gelieferte Produkte, insbesondere Software, bleiben Eigentum von Great People GbR. Great People GbR behält sich vor, Software so auszurüsten, dass Programme nach Ablauf der vereinbarten Test- oder Nutzungsdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, Vertragsverletzungen und Verschulden bei Vertragsschluss wie aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten leitender Angestellter oder durch grob fahrlässiges Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Durch die, auch stillschweigende, Genehmigung einzelner Arbeitsschritte, entfällt für den Auftraggeber die Möglichkeit, diese Arbeitsschritte zu rügen. Die Haftung von Great People GbR ist auf den Auftragswert des Einzelauftrags, bei laufenden Pauschalvereinbarungen auf die Monatspauschale begrenzt. Betriebsstörungen und Streik, sowohl bei Great People GbR als auch bei einem Zulieferunternehmen, ebenso wie Krieg, Terror, Naturkatastrophen etc. berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und führen nicht zu Terminverzug. Terminabsprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Great People GbR ausdrücklich bestätigt werden.

 

6. Rücktritt, Storno

Wenn der Auftraggeber Aufträge ändert oder abbricht, ersetzt er Great People GbR alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und stellt Great People GbR von allen unmittelbar in Zusammenhang mit der Änderung oder dem Abbruch anfallenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Aus dem vereinbarten Agenturhonorar für Leistungen, die nach dem Abbruch des Auftrags angefallen wären, verrechnet Great People GbR einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % des Honorarvolumens – unbeschadet eines weitergehenden möglichen Schadensersatzanspruchs. Gleiches gilt für Honorarvolumen, die während der Laufzeit eines Vertrages nicht vom Auftraggeber abgerufen wurden.

 

7. Zahlung

Sämtliche Rechnungen von Great People GbR sind binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug spesenfrei zu begleichen. Great People GbR kann nach Auftragsfortschritt abrechnen. Bei größeren Aufträgen und Einzelproduktionen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, kann Great People GbR Zwischenabrechnungen und Vorausrechnungen erstellen und a-conto Zahlungen abrufen. Medialeistungen können vorschüssig fakturiert werden und sind netto zur Zahlung ohne Abzüge bis 7 Tage vor Erscheinungstag / Schalttermin spesenfrei zur Zahlung fällig. Great People GbR kann Mediaschaltungen stornieren, wenn die Zahlung nicht oder nicht vollständig bis zu diesem Termin erfolgt ist. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet oder erhält Great People GbR eine negative Auskunft über die Bonität des Auftraggebers, so kann Great People GbR Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen Great People GbR auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle Leistungen der Agentur sind gemäß der jeweils gültigen Agenturpreisliste honorarpflichtig. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Widerklage. Das Eigentum an allen Vertragserzeugnissen geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung über, bei Scheck und/oder Wechselhergabe erst bei deren Einlösung. Die von Great People GbR eingesetzten und angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere Skizzen, Layouts, Entwürfe, Rein- und Werkzeichnungen, Zwischenergebnisse aller Art, Druckträger in Film- oder Dateiform, Text- und Bilddateien, Software-Programme, Schriften, Filme, Lithografien, Negativ- und Diamaterial, Fotoabzüge, Klischees, Druckplatten, Probedrucke, Muster und Ähnliches bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von Great People GbR und werden nicht ausgeliefert.

 

8. Eigenwerbung

Great People GbR kann über die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und, soweit dadurch nicht Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers preisgegeben werden, über Art und Umfang der Tätigkeit für den Auftraggeber Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Great People GbR kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Art auf sich hinweisen. Die Vertragserzeugnisse können zur visuellen Darstellung zu Eigenwerbezwecken eingesetzt werden. Von allen hergestellten und umgesetzten Produkten, die nach Ideen, auch nach fortentwickelten Ideen und Konzeptionen von Great People GbR entstanden sind, hat der Auftraggeber fünf einwandfreie und vollständige Belege, auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit, unentgeltlich an Great People GbR zu übersenden. Die Übersendung muss nicht vorgenommen werden, falls die technische Herstellung durch Great People GbR beauftragt worden war oder wenn dies nach Art und Umfang der Leistung unmöglich ist.

 

9. Weitere Bedingungen, Haftung

Great People GbR kann auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form ablehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Die Ablehnung eines Einzelauftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Ablehnung eines Einzelauftrags hat keine Wirkung auf die sonstige Zusammenarbeit und Fortsetzung einer Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Great People GbR. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit aller Kommunikationsmaßnahmen. Great People GbR ist nicht verpflichtet, Aufträge und Einzelleistungen darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder ob sie gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstoßen. Der Auftraggeber stellt Great People GbR insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Great People GbR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbemittel und deren Inhalte wird von Great People GbR nicht übernommen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Für vom Auftraggeber zur Vervielfältigung und Veröffentlichung freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Vorlagen werden stets unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwertung berechtigt ist. Great People GbR haftet nicht für die patentmuster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit gelieferter Ideen und Arbeiten. Ebenso haftet Great People GbR nicht für etwaige Plagiate / Dubletten / Parallelen aller Arbeiten. Great People GbR übernimmt keine Haftung für Unterlagen, Vorlagen und sonstige Gegenstände, die vom Auftraggeber für die Auftragsbearbeitung übergeben wurden.

 

10. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechtsübertragung wird in jedem Einzelauftrag individuell vereinbart. Ist keine Vereinbarung über eine Nutzungsrechtseinräumung im Einzelfall vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt üblichen Nutzungsrechtskosten für jede Einzelnutzung gesondert als vereinbart. Je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben, vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen, bei Great People GbR. Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Zusagen über Rechtsübertragungen und Nutzungsrechte hinfällig. In einem solchen Fall steht dem Auftraggeber kein Urheber- und Nutzungsrecht mehr zu und er hat sämtliche Veröffentlichungen von Leistungen von Great People GbR und deren Verbreitung einzustellen. Urheber- und Nutzungsrecht an allen Gestaltungen von Great People GbR , seien sie textlicher, grafischer oder fotografischer Natur, stehen, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen, ausschließlich Great People GbR zu. Die Übertragung von Nutzungsrechten bei Musik-, Foto- und Filmproduktionen ist in der Regel auf den jeweiligen konkreten Verwendungszweck zeitlich höchstens auf 1 Jahr beschränkt und nicht exklusiv. Die Übertragung von Nutzungsrechten bei Software-Lieferungen ist in keinem Fall exklusiv, nicht übertragbar und auf die Person des Auftraggebers beschränkt. Nachforderungen für Nutzungsrechte sind auch nach einer Zusammenarbeit möglich, wenn die Nutzung über die vertraglich festgelegten Punkte hinausgegangen ist. Der Auftraggeber trägt alle Kosten zur Künstlersozialversicherung, zur GEMA, zur Verwertungsgesellschaft Wort etc. auch wenn im Einzelfall auf diese Kosten bei Auftragserteilung nicht hingewiesen wurde. Die Abrechnung dieser Kosten kann auch rückwirkend erfolgen. Die Eigentumsrechte an allen Leistungen verbleiben bei Great People GbR. Great People GbR besitzt das unveräußerliche Urheberrecht an seinen kreativen Leistungen. Das vereinbarte Honorar gilt nur für den jeweils vorgesehenen Verwendungszweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung begründet einen zusätzlichen Honoraranspruch.

 

11. Abschlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist München. Auf alle Vertragsverhältnisse, auch zukünftige, auch soweit sie Auslandsbeziehung haben, finden ausschließlich deutsches Recht und deutsche Gesetze Anwendung. Für alle Erklärungen gegenüber Great People GbR hat der Auftraggeber den Zugang nachzuweisen. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen oder des Vertrages zwischen Great People GbR und dem Auftraggeber rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag bzw. die übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bestehen.

Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Great People

2014